Das neue Wohnungseigentumsgesetz 

Wohnungseigentümer in einer WEG können einen zertifizierten Verwalter ab 01.12.2023 verlangen. Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt, ist in Kraft getreten. Daraus gehen einige Veränderungen, sowohl für die Verwalter als auch Eigentümer, einher. 

Was ändert sich für Wohnungseigentümer 2023?

Ab Dezember 2023 steht Letzteren ein zertifizierter WEG-Verwalter zu. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Wer muss sich zertifizieren lassen? Wie funktioniert es und gibt es Fristen? Welche Vorteile haben die Eigentümer dadurch und was bedeutet es für Verwalter? Hier kommt der Überblick über alles Relevante rund um dieses Thema.

Zertifizierter Verwalter WEG – was bedeutet dies? 

Ab dem 01.12.2023 ist es so weit, dass Hausverwaltungen zertifiziert sein müssen, um ihrer Arbeit weiterhin nachgehen zu dürfen. Das bedeutet, dass die WEG-Verwalter zukünftig ein Qualitätssiegel tragen. Um dieses zu erhalten, muss nach dem Besuchen von Kursen bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) eine Prüfung abgelegt werden, deren Inhalte in einer Rechtsverordnung geregelt sind. 

Sie umfasst:

 – Mindestens 90-minütige schriftliche Prüfung

 – Nach deren Bestehen mündliche Prüfung

So können Eigentümer von ihrem WEG-Verwalter, der dafür zuständig ist, das Gemeinschaftseigentum zu verwalten, ab Dezember 2023 den Nachweis einer Zertifizierung fordern. Dies bezeugt seine Kompetenzen. Der Gesetzgeber würdigt damit die gestiegene Verantwortung. Die Verwaltung der Eigentumswohnung ist mit einem zertifizierten Verwalter in fachkundigen Händen. 

Wer ist von der Prüfungspflicht befreit? 

Befreit sind Verwalter beispielsweise mit folgenden Qualifikationen:

– Volljuristen 

– Immobilienkaufmann/frau 

– Immobilienfachwirt – Kaufmann/frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

– Abschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt 

Was gibt es rund um die Zertifizierung zu beachten? 

Bei kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen die Zertifizierung mindestens 30 Prozent der Eigentümer/innen verlangen. Für vor Dezember 2020 bestellte Verwalter gibt es eine Übergangsfrist bis Juni 2024. Erst nach dem Ablauf kann ein Zertifikat gefordert werden. Mit der Seite: 1 von 2 Frist soll den Verwaltern die Möglichkeit geboten werden, die notwendige Prüfung zu absolvieren. Dabei gilt zu beachten, dass sie ihrer Tätigkeit grundsätzlich auch ohne Zertifizierung nachgehen können, aber jeder Eigentümer kann künftig einen Nachweis verlangen.

Für den Verwalter selbst gehen damit mehr Befugnisse einher, beispielsweise in Bezug auf:

– Reparaturen 

– Abschluss von Dienstleistungsverträgen 

– Gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldforderungen 

Fazit:

Wohnungseigentümer haben laut Wohnungseigentumsgesetz Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Das Ziel besteht darin, die Kompetenzen und zugleich den Verbraucherschutz zu erhöhen. Durch eine Prüfung wurde nachgewiesen, dass man über die Kenntnisse verfügt, die man für die Verwaltertätigkeit benötigt. Es ist nicht zwingend notwendig, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen, aber empfehlenswert.

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