Schönheitsreparaturen bedeuteten lange, dass die Wohnung regelmäßig renoviert und beim Auszug wie neu übergeben werden musste. Was hat sich geändert? Obwohl Renovierungen und Schönheitsreparaturen laut Gesetz Sache des Vermieters sind, ist es legal, diese per Klausel im Mietvertrag an die Mieter zu übertragen. In den letzten Jahren änderten sich zumindest einige Bestimmungen zu den sogenannten...