Immobilie geerbt?
Die Erbschaft – kein beliebtes Thema für den Frühstückstisch oder beim Gemütlichen Zusammensein im Kreise der Familie.
Und doch ist es eines der Themen, denen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit gebührt…
Als Immobilienmakler werden wir immer wieder mit Verkäufen aus Erbangelegenheiten konfrontiert.
So kennen wir reichlich Fälle, in denen zu wenig oder gar keine Vorsorge getroffen wurde.
Aufnahme von Schulden durch die Beerbten, der gezwungene Verkauf der Immobilie oder gar Familienstreitigkeiten sind nicht allzu selten das Resultat.
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Möglichkeiten vor, die es Ihnen beispielsweise erlauben, auf die Höhe der später anstehenden Erbschaftssteuer schon im Vorfeld Einfluss zu nehmen und welche Rolle das Testament dabei spielt.
Hat ihr/e PartnerIn als Hinterbliebene/r eine Immobilie geerbt, ist er / sie unter umständen von der Erbschaftssteuer befreit.
Bleibt die Erbin oder der Erbe nach Antritt der Erbschaft mindestens zehn weitere Jahre in der Immobilie wohnen, in der Sie gemeinsam gelebt haben, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Vorsicht!
Wird die Immobilie in diesem Zeitraum jedoch vermietet oder gar verkauft, muss Erbschaftssteuer bezahlt werden.
Auch für Ihre Kinder oder Enkel besteht die Chance auf Steuerfreiheit. Zieht einer Ihrer Nachkommen in das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung ein, besteht für sie / ihn Steuerfreiheit.
Diese greift allerdings nur, wenn die Wohnfläche des Hauses 200 m² nicht übersteigt. Ist die Wohnfläche größer, wird die übrige Fläche gemäß ihres Verkehrswertes versteuert.
Tipp:
Klären Sie im Zusammenhang mit Ihrer Nachlassregelung, ob eines Ihrer Kinder die Immobilie später als dauerhaften Wohnsitz
nutzen möchte.
Eine Alternative zur Erbschaft ist die Schenkung der Immobilie bereits zu Ihren Lebzeiten.
Wenn es sich bei der zu verschenkenden Immobilie allerdings um den einzigen Vermögenswert handelt, sollten Sie die Schenkung nochmals überdenken.
Tipp:
Während eine Schenkung nicht rückgängig gemacht werden kann, haben Sie die Möglichkeit, ein Testament immer wieder den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Handelt es sich bei der Immobilie jedoch um entbehrliches Vermögen, bietet die Schenkung die Chance, die Verteilung des Vermögens flexibler zu gestalten und zugleich die Steuerlast der Erben zu senken.
Das Testament und der Erbvertrag sind die einzigen Möglichkeiten, die gesetzliche Erbfolge auszuhebeln.
Aber auch hier ist Vorsicht geboten!
Laut einer Umfrage ist ein hoher Prozentanteil der Testamente formnichtig oder streitanfällig. Da der Erbvertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien vor dem Notar geschlossen werden muss, hat er stärkere juristische Wirkung.
Die Gründe für den Verkauf einer Immobilie
sind vielfältig. Man erwartet Nachwuchs,
der Beruf erfordert einen Standortwechsel,
größere Investitionen stehen an, die Liebe
zieht einen in eine andere Stadt…
Aus Erfahrung heraus können wir sagen, dass dies nicht alle
Verkaufsmotivationen sind. Ärger mit dem Mieter, Tod, Erbe, Scheidung, Arbeitslosigkeit und daraus resultierende
finanzielle Engpässe, Unfälle und weitere Schicksalsschläge, die das Leben mit sich bringt, sind häufig das Motiv für den Verkauf
einer Immobilie.
Außerdem ist zu beachten, dass Emotionen, Zeit, die Anzahl Mitwirkender und ein für die meisten Familien nicht greifbarer Marktwert der Immobilie eine bedeutende Rolle spielen.
Gerne bietet Ihnen METZGER & RICHTER eine kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.
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