Neuregelung der Mietpreisbremse ab 01.04.2020
Eine den Mietwohnungsmarkt betreffende Änderung, die vor lauter Corona wohl etwas in den Hintergrund gerückt ist.
Bereits am 13. März 2020 hat der Bundesrat den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundestages gebilligt.
Was sich NICHT ändert:
Das verabschiedete Gesetz erlaubt den Ländern weiterhin die Mieten für Wohnraum in angespannten Gebieten bei Vertragsschluss bis maximal 10 % über dem Vergleichsindex zu begrenzen.
Was sich ändert:
Wenn der Mieter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse bis spätestens 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses meldet, hat er Anspruch auf Rückzahlung der gesamten zu viel bezahlten Miete.
Meldet er den Verstoß hingegen erst nach diesen 30 Monaten, hat er lediglich ab dem Meldedatum Anspruch auf Rückzahlung.
Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Meldung bereits gekündigt ist.
Wie lange die Mietpreisbremse gelten soll:
Laut Bundesrat soll dieses Gesetz längstens 5 Jahre dauern und spätestens Ende 2025 außer Kraft treten.
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Autor:
Alexander Richter
Quelle:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/986/986-pk.html#top-5